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4. Skatwettspielordnung

4.1 Allgemeines

  1. Skatwettspiele sind Veranstaltungen von Verbänden, Klubs oder einzelnen Unternehmen. Sie bezwecken die Sammlung und Vereinigung aller Skatspieler zu friedlichem Wettkampf im Skat.
  2. Sie sind ein Weg, das Skatspiel vor Auswüchsen und Verwilderung zu bewahren, abweichende Spielgebräuche zurückzudrängen und den Einheitsgedanken im Skatspiel wirksam zu fördern.
  3. Am Skattisch sind Alters- und Berufsunterschiede aufgehoben. Die Auswirkung von Wettspielbedingungen und Einzelspielverlauf verbindet stets wechselnd Personen und Parteien untereinander. Freude am Gelingen schwieriger Züge, Erkennen eigener und fremder Denkfehler lassen lust- und unlustbetonte Gefühle aufklingen; gesellschaftlicher Takt regelt das Maß für ihre Äußerung. So fördern und festigen Skatwettspiele Charakter und Persönlichkeit und setzen den Gemeinschaftsgedanken in die Tat um.
  4. Skatwettspiele sind entweder offen für alle Skater oder geschlossene Veranstaltungen für begrenzte Teilnehmerkreise (Verbände, Klubs, Ausscheidungs- und Endspiele).
  5. Je nach Ausschreibung werden nach Leistungen Ehren-, Bargeld- oder Sachpreise für Einzelteilnehmer und ggf. Mannschaften ausgespielt.

4.2 Rechtsfragen

  1. Skatwettspiele unterstehen dem öffentlichen Recht.
  2. Ein Spielplan regelt Rechte und Pflichten der Beteiligten. Er ist einem Vertrage wesensgleich und für Veranstalter und Teilnehmer bindend.
  3. Die Durchführung von Wettspielen erfolgt durch den verantwortlichen Veranstalter und durch eine von ihm zu bestimmende Spielleitung.
  4. Skatwettspiele richten sich nach der Gewerbeordnung.

4.3 Veranstalter

  1. Der verantwortliche Veranstalter eines Skatwettspiels muss in Ausschreibung und Spielplan als solcher genannt sein und ist ggf. zur Anmeldung bei der örtlichen Steuerbehörde verpflichtet.
  2. Die Durchführung im einzelnen kann der Veranstalter einer Spielleitung übertragen. Für die Entscheidung bei Streitfällen können Schiedsrichter eingesetzt werden. Hierfür sind Personen zu bestimmen, die mit den Spielgesetzen, insbesondere mit der Skatordnung genügend vertraut sind, rasch und richtig denken und zu handeln vermögen, Verantwortungsgefühl besitzen und in jeder Weise vertrauenswürdig sind.
  3. Veranstalter und Spielleitung haben die Einhaltung der Bestimmungen der Skatordnung zu sichern. Sie stellen Wettspielbedingungen und Preispläne auf, führen die Gesamtveranstaltung durch, überwachen sie und sind verpflichtet, am Ende der Veranstaltung Rechnung zu legen. Der Veranstalter ist allein für die Ausgabe der Preise verantwortlich.
  4. Müssen Skatwettspiele vorzeitig eingestellt werden oder erweisen sie sich als undurchführbar, sei es durch zu geringe Teilnahme, sei es aus anderen Gründen, so bleiben Veranstalter und Spielleitung für die Teilveranstaltung verantwortlich, d. h. es müssen entweder die Einsatzgelder zurückerstattet oder Teilpreise prozentual ausgezahlt werden.

4.4 Teilnehmer

  1. Das Recht zur Teilnahme wird durch Lösung einer nicht übertragbaren Startkarte oder Aufnahme in die Teilnehmerliste erworben. Erst die Bezahlung berechtigt und verpflichtet die Parteien.
  2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Skatordnung und die Bestimmungen des Spielplans genau zu befolgen. Er muss sich mit dem Wettspielplan vertraut machen und sich so verhalten, dass eine Störung der Veranstaltung vermieden wird.
  3. Veranstalter und Spielleitung haben das Recht, bei nachweisbar willkürlichen Verstößen Teilnehmer ohne weiteres vom Wettspiel auszuschließen. Die Teilnehmergebühr ist alsdann verfallen. Jede erneute Beteiligung kann versagt werden. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme am Wettspiel ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
  4. Die Teilnehmer sind verpflichtet, jede Liste bis zu Ende mitzuspielen. Sie dürfen sich selbst in Einzelspielen nicht vertreten lassen. Bei böswilligen Ausscheiden eines Teilnehmers und in Notfällen kann die Spielleitung einen Beauftragten bestimmen, der rechtmäßig und selbstverantwortlich einen vorzeitig ausgeschiedenen Teilnehmer ersetzt.
  5. Veranstalter und Personen der Spielleitung dürfen sich unter gleichen Pflichten und Rechten wie alle übrigen Teilnehmer am Wettspiel beteiligen. Die Überwachung der Veranstaltung muss jedoch immer gesichert sein.

4.5 Leistungsbewertung

  1. Die Leistungen der Teilnehmer werden nach folgendem Verfahren bewertet: Spielpunkte und Spielzahl jedes Teilnehmers, die aus seiner Spielliste hervorgehen, werden zu einer Gesamtleistung vereinigt. Für jedes gewonnene Spiel werden dem Alleinspieler 50 Wertungspunkte zugeschrieben, für jedes verlorene Spiel 50 Wertungspunkte abgezogen. Die Gegenpartei (am Dreiertisch die beiden Gegenspieler, am Vierertische die beiden Gegenspieler und der Kartengeber) erhält bei einem verlorenen Spiel des Alleinspielers eine Gutschrift, die am Dreiertisch je 40 Punkte für die beiden Gegenspieler und am Vierertisch je 30 Punkte für die Gegenpartei beträgt. Die Summe der Punkte aus den Einzelspielen, zuzüglich der der Gegenpartei für verlorene Spiele des Alleinspielers gutzuschreibenden Wertungspunkte und der Wertungspunkte für die eigenen gewonnenen Spiele, vermindert um die Wertungspunkte für die eigenen verlorenen Spiele, ergibt die Leistung. Sie bestimmt den Platz in der Reihe der Preisträger.
    Wertungsformel
    Spielpunkte + Spielzahl + verlorene Spiele der Mitspieler = Leistung
    Bei gleicher Leistung hat die höhere Zahl der gewonnenen Spiele den Vorrang; ist diese gleich, entscheidet die geringere Zahl der verlorenen Spiele für den günstigeren Platz. Ist auch diese Zahl gleich, entscheidet das Los.
    Beispiel für den Vierertisch
    Spieler A: 937 Spielpunkte, 18 Spiele gewonnen, 3 Spiele verloren. Spieler B, C und D zusammen 14 Spiele verloren.

    Spielpunkte 937
    Spiele gewonnen 18
    - Spiele verloren 3
    15 x 50 750
    + verlorene Spiele der Partner 14 x 50 420
    Gesamtpunktzahl 2170

  2. Die Bewertung bei Skatturnieren, bei denen man die Reihenfolge der Preisträger nur nach der Höhe der von ihnen erreichten Spielpunkte bestimmt hat, ist durch diese Leistungsbewertung überholt. Bei diesem Verfahren entscheiden nicht nur einige große Spiele über den Ausgang, sondern die vielen kleinen gewonnenen Farbspiele finden eine gerechtere Bewertung, die ihn entscheidend beeinflussen kann. Durch die Gutschrift bei verlorenen Spielen findet außerdem die gute Leistung der Gegenspieler Anerkennung. Daneben erhalten sie auch punktmäßig einen Ausgleich für ein ihnen eventuell entgangenes Spiel, wenn der Alleinspieler sein Spiel verliert, weil er seine Karten über ihren Wert gereizt (abgereizt) hat.

4.6 Wettspielplan

  1. Der Wettspielplan soll kurz, aber vollständig sein. Er muss mit der Skatordnung im Einklang stehen, klar und eindeutig abgefasst sein und darf keine Widersprüche enthalten.
  2. Er muss als Angaben enthalten:
    1. Allgemeines: a) Veranstalter, b) Einsätze, Gebühren, c) Umfang des Wettspiels (Anzahl Serien), d) Spielzahl je Tisch, e) Verwendung der Gelder, f) Ausschlussrecht des Veranstalters, g) Streitschlichtungsstelle (SkO 4. 5. 10, SkWO 7. 3. 2 und 7. 3. 3), h) Unterschriften.
    2. Spielbedingungen: a) Bezugnahme auf die Skatordnung und Skatwettspielordnung (ersetzt Einzelbestimmungen über das Spiel an sich), b) Überwachungsbestimmungen, c) Strafbestimmungen, d) Listenführung, e) Spieleinsatz (je Punkt), f) Spielmaterial (nur die vom Veranstalter gereichte, grundsätzlich neue Spielkarte).
  3. Der Wettspielplan muss während der Dauer der Veranstaltung ausliegen und allen Beteiligten jederzeit zugänglich sein.

4.7 Gang des Wettspiels

4.7.1 Tischordnung

  1. Die Verteilung der Plätze erfolgt durch die Spielleitung oder durch Auslosen von Tischplatzkarten. Jeder Tisch hat vier Plätze. Es dürfen höchstens drei Tische mit je drei Personen besetzt sein.
  2. Der Tischplatz darf bei Gefahr des Ausschlusses nicht gegen einen anderen vertauscht werden. Nur die Spielleitung kann Auswechselungen vornehmen.
  3. Der Platz am Tisch wird für die Dauer einer Serie eingehalten.
  4. Die Tischplatzkarte hat nur Gültigkeit für die Serie, für die sie ausgegeben oder gezogen wurde.
  5. Am Spieltisch dürfen nur die Mitspieler mit entsprechender Startkarte sitzen. Kiebitzen ist der Aufenthalt am Spieltisch untersagt.

4.7.2 Spielliste

  1. Die Einzelspiele werden in Spiellisten eingetragen. Die Eintragungen müssen richtig, vollständig und eindeutig sein.
  2. Der Mitspieler auf Platz 1 führt in der Regel die Liste. In Ausnahmefällen kann auch ein anderer Mitspieler, gegebenenfalls mit Zustimmung der Spielleitung, die Liste führen. Alle Mitspieler am Tisch aber bleiben für die Führung der Liste, die während der gesamten Spielzeit einsehbar sein muss, verantwortlich. Sie haben die Eintragungen laufend zu prüfen. Besonders der Kartengeber soll stets nachprüfen, ob das vorhergehende Spiel ordnungsgemäß eingetragen ist.
  3. Die Listen erhalten Urkundenwert durch die Unterschrift aller Mitspieler.
  4. Die Spielleitung ist berechtigt, a) die Spiellisten jederzeit einzusehen, b) mangelhaft geführte, unleserliche oder unvollständige Spiellisten für ungültig zu erklären.
  5. Fehlerhafte Spiellisten können durch die Spielleitung mit der Maßnahme berichtigt werden, dass stets die niedrigste Punktzahl zugrunde zu legen ist. Liegt die Bestätigung aller Mitspieler vor, dürfen Spiele und Ergebnisse nachträglich in die Spielliste eingetragen oder darin geändert werden (SkO 5. 5. 3).

4.7.3 Wettspielverlauf

  1. Der Wettspielverlauf wird durch die Skatordnung und die Skatwettspielordnung geregelt.
  2. Zweifels- und Streitfälle werden von der Spielleitung oder den von ihr benannten Schiedsrichtern nach den Bestimmungen der Skatordnung entschieden.
  3. Einsprüche gegen die Entscheidung der Spielleitung bzw. des Schiedsgerichts können bei der Streitschlichtungsstelle schriftlich erhoben werden. Sie entscheidet nur in regeltechnischen Fragen. Die Austragung von Streitfällen vor den öffentlichen Gerichten bleibt davon unberührt (SkO 4. 5. 10 und SkWO 7. 3. 2).

4.7.4 Abschluss des Wettspiels

  1. Nach Beendigung des Wettspiels sind die ordnungsgemäß abgeschlossenen Listen zusammen mit den Startkarten der Spielleitung zu übergeben. Nur damit können begründete Preisansprüche geltend gemacht werden.
  2. Teilnehmern, die das Wettspiel beendet haben, ist es nicht gestattet, bei noch spielenden Teilnehmern zu kiebitzen.
  3. Nach Ermittlung der Wettspielergebnisse erfolgt die Preisverleihung. Bei Zusendung eines Preises muss der Empfänger die Gebühren tragen.
  4. Alle Listen, Startkarten, Unterlagen und Abrechnungen verbleiben nach Abschluss des Wettspiels beim Veranstalter. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

4.8 Spielregeln (Auszug)

  1. Es wird streng nach der Skatordnung gespielt.
  2. Die Kartenverteilung muss 3, Skat, 4, 3 erfolgen.
  3. Es muss abgehoben werden, und zwar so, dass mindestens vier Blätter liegen bleiben oder abgehoben werden.
  4. Es wird scharf gespielt, d. h. unberechtigtes Ausspielen oder falsches Bedienen beenden sofort das Spiel - sofern es noch nicht entschieden ist - zugunsten der fehlerfreien Partei.
  5. Der Skat darf nicht vom Kartengeber eingesehen werden. Ebenso ist es ihm verboten, in die Karten seines linken und rechten Nachbarn hineinzusehen. Er darf das nur nach einer Seite hin tun. Ein Recht auf Karteneinsicht besteht aber nicht.
  6. Das Nachsehen und Vermischen der Stiche ist verboten. Jeder Stich muss eingezogen werden.
  7. Null zählt 23, Null Hand 35, Null ouvert 46 und Null ouvert Hand 59 Punkte. Der Grand hat den Grundwert 24, zählt also in seinem niedrigsten Falle 48 Punkte. Der Grundwert für den Grand ouvert beträgt ebenfalls 24, mit allen vier Buben ergeben sich 264 Punkte.
  8. In allen Fällen sind 30 Augen Schneider, auch für die Gegenpartei.
  9. Bei allen offenen Spielen muss der Alleinspieler alle zehn Karten offen auf den Tisch legen. Es wird kein Stich verdeckt gespielt. Um zu gewinnen, muss der Alleinspieler bei Farb- und Grandspielen alle Stiche machen, bei Nullspielen darf er keinen Stich bekommen.
  10. Bei allen Spielen mit Aufnahme des Skats gibt es nur die drei Gewinnstufen "Spiel gewonnen", "Schneider" und "Schwarz". Bei Handspielen gibt es die sieben Gewinnstufen "Spiel einfach", "Hand", "Schneider", "Schneider angesagt", "Schwarz", "Schwarz angesagt" und "Offen". Jedes verlorene Spiel wird doppelt abgeschrieben.
  11. Nach jedem Spiel sind die Punkte in der Spielliste den bisher erzielten Punkten zuzuzählen oder von ihnen abzuziehen, so dass sich nach dem letzten Spiel bei jedem Teilnehmer die erreichte Punktzahl ohne weiteres ergibt.
  12. Nach Abschluss der Serie werden jedem Mitspieler zu seinen erzielten Spielpunkten für jedes von ihm gewonnene Spiel 50 Wertungspunkte gutgeschrieben, für jedes von ihm verlorene Spiel 50 Wertungspunkte abgezogen. Außerdem erhält jeder der Gegenpartei je verlorenes Spiel des Alleinspielers eine Gutschrift, die am Vierertisch 30 Punkte und am Dreiertisch 40 Punkte beträgt.

4.9 Spielbedingungen

  1. Zum Spiel muss die an den Tisch gegebene neue Spielkarte Verwendung finden.
  2. Kommt am Tisch keine Übereinstimmung über die Höhe des Einsatzes (SkO 5. 5. 4) zustande, so muss ohne Einsatz gespielt werden. Wurde vor Spielbeginn keine Vereinbarung über die Höhe des Spieleinsatzes getroffen, so darf ein solcher nicht abgerechnet werden.
  3. Der Mitspieler auf Platz 1 hat in der Regel die Liste zu führen. Nach Vereinbarung am Tisch kann auch ein anderer Mitspieler die Listenführung übernehmen.
  4. Will keiner der Spieler ein Spiel durchführen, wird in die Spielliste "eingepasst" eingetragen. Der nächste Kartengeber hat dann die Karten zu verteilen. Niemals darf der gleiche Kartengeber noch einmal geben. Es wird kein "Ramsch" gespielt. Alle Spieler am Tisch, an dem die Karten bei eingepassten Spielen noch einmal vom selben Kartengeber verteilt werden, sind auszuschließen.
  5. Jedes Spiel muss durchgeführt werden. Es darf nicht geschenkt werden (aber SkO 4. 3. 1 bis 4. 3. 6).
  6. Der jeweilige Kartengeber ist verpflichtet, die Eintragungen in der Spielliste auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, denn alle Teilnehmer am Tisch haften für einwandfreie Listenführung.
  7. In Vertretung eines anderen zu spielen ist nicht gestattet und kann auch im Einzelfall nicht zugelassen werden.
  8. Spielleitung und die eingesetzten Schiedsrichter sind jederzeit berechtigt, die Spiellisten an den Tischen einzusehen.
  9. Kiebitzen ist streng verboten. Die Spielleitung kann keine Ausnahmen zulassen.
  10. Streitfälle werden durch die Spielleitung oder Schiedsrichter geschlichtet. Einsprüche dagegen müssen nach Beendigung der Serie dem Schiedsgericht unterbreitet werden. Dieses entscheidet dann endgültig (SkO 4. 5. 10, SkWO 7. 3. 2 und SkWO 7. 3. 3).
  11. Die Spielliste ist nach Beendigung der Serie von allen Mitspielern am Tisch zu unterschreiben. Mangelhaft geführte, unleserliche oder unvollständige Spiellisten können für ungültig erklärt werden (SkWO 7. 2. 4 und SkWO 7. 2. 5).
  12. Nach Beendigung der Serie erhält der Listenführer die benutzte Spielkarte für seine Tätigkeit, wenn vom Veranstalter keine andere Regelung getroffen wurde.
  13. Auf Verlangen des Veranstalters sind nach Beendigung des Turniers die Startkarten (für Einzelspieler und Mannschaften) ausgefüllt abzugeben. Die Nichtabgabe schließt von der Preisverteilung aus.


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