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4. Skatwettspielordnung
4.1 Allgemeines
- Skatwettspiele sind Veranstaltungen von Verbänden, Klubs
oder einzelnen Unternehmen. Sie bezwecken die Sammlung und
Vereinigung aller Skatspieler zu friedlichem Wettkampf im
Skat.
- Sie sind ein Weg, das Skatspiel vor Auswüchsen und
Verwilderung zu bewahren, abweichende Spielgebräuche
zurückzudrängen und den Einheitsgedanken im Skatspiel
wirksam zu fördern.
- Am Skattisch sind Alters- und Berufsunterschiede aufgehoben.
Die Auswirkung von Wettspielbedingungen und Einzelspielverlauf
verbindet stets wechselnd Personen und Parteien untereinander.
Freude am Gelingen schwieriger Züge, Erkennen eigener und
fremder Denkfehler lassen lust- und unlustbetonte Gefühle
aufklingen; gesellschaftlicher Takt regelt das Maß für
ihre Äußerung. So fördern und festigen
Skatwettspiele Charakter und Persönlichkeit und setzen den
Gemeinschaftsgedanken in die Tat um.
- Skatwettspiele sind entweder offen für alle Skater oder
geschlossene Veranstaltungen für begrenzte Teilnehmerkreise
(Verbände, Klubs, Ausscheidungs- und Endspiele).
- Je nach Ausschreibung werden nach Leistungen Ehren-, Bargeld-
oder Sachpreise für Einzelteilnehmer und ggf. Mannschaften
ausgespielt.
4.2 Rechtsfragen
- Skatwettspiele unterstehen dem öffentlichen Recht.
- Ein Spielplan regelt Rechte und Pflichten der Beteiligten. Er
ist einem Vertrage wesensgleich und für Veranstalter und
Teilnehmer bindend.
- Die Durchführung von Wettspielen erfolgt durch den
verantwortlichen Veranstalter und durch eine von ihm zu bestimmende
Spielleitung.
- Skatwettspiele richten sich nach der Gewerbeordnung.
4.3 Veranstalter
- Der verantwortliche Veranstalter eines Skatwettspiels muss in
Ausschreibung und Spielplan als solcher genannt sein und ist ggf.
zur Anmeldung bei der örtlichen Steuerbehörde
verpflichtet.
- Die Durchführung im einzelnen kann der Veranstalter einer
Spielleitung übertragen. Für die Entscheidung bei
Streitfällen können Schiedsrichter eingesetzt werden.
Hierfür sind Personen zu bestimmen, die mit den Spielgesetzen,
insbesondere mit der Skatordnung genügend vertraut sind, rasch
und richtig denken und zu handeln vermögen,
Verantwortungsgefühl besitzen und in jeder Weise
vertrauenswürdig sind.
- Veranstalter und Spielleitung haben die Einhaltung der
Bestimmungen der Skatordnung zu sichern. Sie stellen
Wettspielbedingungen und Preispläne auf, führen die
Gesamtveranstaltung durch, überwachen sie und sind
verpflichtet, am Ende der Veranstaltung Rechnung zu legen. Der
Veranstalter ist allein für die Ausgabe der Preise
verantwortlich.
- Müssen Skatwettspiele vorzeitig eingestellt werden oder
erweisen sie sich als undurchführbar, sei es durch zu geringe
Teilnahme, sei es aus anderen Gründen, so bleiben Veranstalter
und Spielleitung für die Teilveranstaltung verantwortlich, d.
h. es müssen entweder die Einsatzgelder zurückerstattet
oder Teilpreise prozentual ausgezahlt werden.
4.4 Teilnehmer
- Das Recht zur Teilnahme wird durch Lösung einer nicht
übertragbaren Startkarte oder Aufnahme in die Teilnehmerliste
erworben. Erst die Bezahlung berechtigt und verpflichtet die
Parteien.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Skatordnung und die
Bestimmungen des Spielplans genau zu befolgen. Er muss sich mit dem
Wettspielplan vertraut machen und sich so verhalten, dass eine
Störung der Veranstaltung vermieden wird.
- Veranstalter und Spielleitung haben das Recht, bei nachweisbar
willkürlichen Verstößen Teilnehmer ohne weiteres vom
Wettspiel auszuschließen. Die Teilnehmergebühr ist
alsdann verfallen. Jede erneute Beteiligung kann versagt werden.
Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme am Wettspiel
ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
- Die Teilnehmer sind verpflichtet, jede Liste bis zu Ende
mitzuspielen. Sie dürfen sich selbst in Einzelspielen nicht
vertreten lassen. Bei böswilligen Ausscheiden eines
Teilnehmers und in Notfällen kann die Spielleitung einen
Beauftragten bestimmen, der rechtmäßig und
selbstverantwortlich einen vorzeitig ausgeschiedenen Teilnehmer
ersetzt.
- Veranstalter und Personen der Spielleitung dürfen sich
unter gleichen Pflichten und Rechten wie alle übrigen
Teilnehmer am Wettspiel beteiligen. Die Überwachung der
Veranstaltung muss jedoch immer gesichert sein.
4.5 Leistungsbewertung
-
Die Leistungen der Teilnehmer werden nach folgendem Verfahren
bewertet: Spielpunkte und Spielzahl jedes Teilnehmers, die aus
seiner Spielliste hervorgehen, werden zu einer Gesamtleistung
vereinigt. Für jedes gewonnene Spiel werden dem
Alleinspieler 50 Wertungspunkte zugeschrieben, für jedes
verlorene Spiel 50 Wertungspunkte abgezogen. Die Gegenpartei (am
Dreiertisch die beiden Gegenspieler, am Vierertische die beiden
Gegenspieler und der Kartengeber) erhält bei einem
verlorenen Spiel des Alleinspielers eine Gutschrift, die am
Dreiertisch je 40 Punkte für die beiden Gegenspieler und am
Vierertisch je 30 Punkte für die Gegenpartei beträgt.
Die Summe der Punkte aus den Einzelspielen, zuzüglich der
der Gegenpartei für verlorene Spiele des Alleinspielers
gutzuschreibenden Wertungspunkte und der Wertungspunkte für
die eigenen gewonnenen Spiele, vermindert um die Wertungspunkte
für die eigenen verlorenen Spiele, ergibt die Leistung. Sie
bestimmt den Platz in der Reihe der Preisträger.
Wertungsformel
Spielpunkte + Spielzahl + verlorene Spiele der Mitspieler =
Leistung
Bei gleicher Leistung hat die höhere Zahl der gewonnenen
Spiele den Vorrang; ist diese gleich, entscheidet die geringere
Zahl der verlorenen Spiele für den günstigeren Platz.
Ist auch diese Zahl gleich, entscheidet das Los.
Beispiel für den Vierertisch
Spieler A: 937 Spielpunkte, 18 Spiele gewonnen, 3 Spiele
verloren. Spieler B, C und D zusammen 14 Spiele verloren.
|
Spielpunkte |
|
937 |
|
Spiele gewonnen |
18 |
|
- |
Spiele verloren |
3 |
|
|
15 x 50 |
750 |
+ |
verlorene Spiele der Partner |
14 x 50 |
420 |
|
Gesamtpunktzahl |
|
2170 |
- Die Bewertung bei Skatturnieren, bei denen man die Reihenfolge
der Preisträger nur nach der Höhe der von ihnen
erreichten Spielpunkte bestimmt hat, ist durch diese
Leistungsbewertung überholt. Bei diesem Verfahren entscheiden
nicht nur einige große Spiele über den Ausgang, sondern
die vielen kleinen gewonnenen Farbspiele finden eine gerechtere
Bewertung, die ihn entscheidend beeinflussen kann. Durch die
Gutschrift bei verlorenen Spielen findet außerdem die gute
Leistung der Gegenspieler Anerkennung. Daneben erhalten sie auch
punktmäßig einen Ausgleich für ein ihnen eventuell
entgangenes Spiel, wenn der Alleinspieler sein Spiel verliert, weil
er seine Karten über ihren Wert gereizt (abgereizt) hat.
4.6 Wettspielplan
- Der Wettspielplan soll kurz, aber vollständig sein. Er
muss mit der Skatordnung im Einklang stehen, klar und eindeutig
abgefasst sein und darf keine Widersprüche enthalten.
-
Er muss als Angaben enthalten:
- Allgemeines: a) Veranstalter, b) Einsätze,
Gebühren, c) Umfang des Wettspiels (Anzahl Serien), d)
Spielzahl je Tisch, e) Verwendung der Gelder, f)
Ausschlussrecht des Veranstalters, g) Streitschlichtungsstelle
(SkO 4. 5. 10, SkWO 7. 3. 2 und 7. 3. 3), h)
Unterschriften.
- Spielbedingungen: a) Bezugnahme auf die Skatordnung
und Skatwettspielordnung (ersetzt Einzelbestimmungen über
das Spiel an sich), b) Überwachungsbestimmungen, c)
Strafbestimmungen, d) Listenführung, e) Spieleinsatz (je
Punkt), f) Spielmaterial (nur die vom Veranstalter gereichte,
grundsätzlich neue Spielkarte).
- Der Wettspielplan muss während der Dauer der Veranstaltung
ausliegen und allen Beteiligten jederzeit zugänglich
sein.
4.7 Gang des Wettspiels
4.7.1 Tischordnung
- Die Verteilung der Plätze erfolgt durch die Spielleitung
oder durch Auslosen von Tischplatzkarten. Jeder Tisch hat vier
Plätze. Es dürfen höchstens drei Tische mit je drei
Personen besetzt sein.
- Der Tischplatz darf bei Gefahr des Ausschlusses nicht gegen
einen anderen vertauscht werden. Nur die Spielleitung kann
Auswechselungen vornehmen.
- Der Platz am Tisch wird für die Dauer einer Serie
eingehalten.
- Die Tischplatzkarte hat nur Gültigkeit für die Serie,
für die sie ausgegeben oder gezogen wurde.
- Am Spieltisch dürfen nur die Mitspieler mit entsprechender
Startkarte sitzen. Kiebitzen ist der Aufenthalt am Spieltisch
untersagt.
4.7.2 Spielliste
- Die Einzelspiele werden in Spiellisten eingetragen. Die
Eintragungen müssen richtig, vollständig und eindeutig
sein.
- Der Mitspieler auf Platz 1 führt in der Regel die Liste.
In Ausnahmefällen kann auch ein anderer Mitspieler,
gegebenenfalls mit Zustimmung der Spielleitung, die Liste
führen. Alle Mitspieler am Tisch aber bleiben für die
Führung der Liste, die während der gesamten Spielzeit
einsehbar sein muss, verantwortlich. Sie haben die Eintragungen
laufend zu prüfen. Besonders der Kartengeber soll stets
nachprüfen, ob das vorhergehende Spiel ordnungsgemäß
eingetragen ist.
- Die Listen erhalten Urkundenwert durch die Unterschrift aller
Mitspieler.
- Die Spielleitung ist berechtigt, a) die Spiellisten jederzeit
einzusehen, b) mangelhaft geführte, unleserliche oder
unvollständige Spiellisten für ungültig zu
erklären.
- Fehlerhafte Spiellisten können durch die Spielleitung mit
der Maßnahme berichtigt werden, dass stets die niedrigste
Punktzahl zugrunde zu legen ist. Liegt die Bestätigung aller
Mitspieler vor, dürfen Spiele und Ergebnisse nachträglich
in die Spielliste eingetragen oder darin geändert werden (SkO
5. 5. 3).
4.7.3 Wettspielverlauf
- Der Wettspielverlauf wird durch die Skatordnung und die
Skatwettspielordnung geregelt.
- Zweifels- und Streitfälle werden von der Spielleitung oder
den von ihr benannten Schiedsrichtern nach den Bestimmungen der
Skatordnung entschieden.
- Einsprüche gegen die Entscheidung der Spielleitung bzw.
des Schiedsgerichts können bei der Streitschlichtungsstelle
schriftlich erhoben werden. Sie entscheidet nur in regeltechnischen
Fragen. Die Austragung von Streitfällen vor den
öffentlichen Gerichten bleibt davon unberührt (SkO 4. 5.
10 und SkWO 7. 3. 2).
4.7.4 Abschluss des Wettspiels
- Nach Beendigung des Wettspiels sind die ordnungsgemäß
abgeschlossenen Listen zusammen mit den Startkarten der
Spielleitung zu übergeben. Nur damit können
begründete Preisansprüche geltend gemacht werden.
- Teilnehmern, die das Wettspiel beendet haben, ist es nicht
gestattet, bei noch spielenden Teilnehmern zu kiebitzen.
- Nach Ermittlung der Wettspielergebnisse erfolgt die
Preisverleihung. Bei Zusendung eines Preises muss der
Empfänger die Gebühren tragen.
- Alle Listen, Startkarten, Unterlagen und Abrechnungen
verbleiben nach Abschluss des Wettspiels beim Veranstalter. Die
Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
4.8 Spielregeln (Auszug)
- Es wird streng nach der Skatordnung gespielt.
- Die Kartenverteilung muss 3, Skat, 4, 3 erfolgen.
- Es muss abgehoben werden, und zwar so, dass mindestens vier
Blätter liegen bleiben oder abgehoben werden.
- Es wird scharf gespielt, d. h. unberechtigtes Ausspielen oder
falsches Bedienen beenden sofort das Spiel - sofern es noch nicht
entschieden ist - zugunsten der fehlerfreien Partei.
- Der Skat darf nicht vom Kartengeber eingesehen werden. Ebenso
ist es ihm verboten, in die Karten seines linken und rechten
Nachbarn hineinzusehen. Er darf das nur nach einer Seite hin tun.
Ein Recht auf Karteneinsicht besteht aber nicht.
- Das Nachsehen und Vermischen der Stiche ist verboten. Jeder
Stich muss eingezogen werden.
- Null zählt 23, Null Hand 35, Null ouvert 46 und Null
ouvert Hand 59 Punkte. Der Grand hat den Grundwert 24, zählt
also in seinem niedrigsten Falle 48 Punkte. Der Grundwert für
den Grand ouvert beträgt ebenfalls 24, mit allen vier Buben
ergeben sich 264 Punkte.
- In allen Fällen sind 30 Augen Schneider, auch für die
Gegenpartei.
- Bei allen offenen Spielen muss der Alleinspieler alle
zehn Karten offen auf den Tisch legen. Es wird kein Stich
verdeckt gespielt. Um zu gewinnen, muss der Alleinspieler bei Farb-
und Grandspielen alle Stiche machen, bei Nullspielen darf er keinen
Stich bekommen.
- Bei allen Spielen mit Aufnahme des Skats gibt es nur die
drei Gewinnstufen "Spiel gewonnen", "Schneider" und "Schwarz". Bei
Handspielen gibt es die sieben Gewinnstufen "Spiel einfach",
"Hand", "Schneider", "Schneider angesagt", "Schwarz", "Schwarz
angesagt" und "Offen". Jedes verlorene Spiel wird doppelt
abgeschrieben.
- Nach jedem Spiel sind die Punkte in der Spielliste den bisher
erzielten Punkten zuzuzählen oder von ihnen abzuziehen, so
dass sich nach dem letzten Spiel bei jedem Teilnehmer die erreichte
Punktzahl ohne weiteres ergibt.
- Nach Abschluss der Serie werden jedem Mitspieler zu seinen
erzielten Spielpunkten für jedes von ihm gewonnene Spiel 50
Wertungspunkte gutgeschrieben, für jedes von ihm verlorene
Spiel 50 Wertungspunkte abgezogen. Außerdem erhält jeder
der Gegenpartei je verlorenes Spiel des Alleinspielers eine
Gutschrift, die am Vierertisch 30 Punkte und am Dreiertisch 40
Punkte beträgt.
4.9 Spielbedingungen
- Zum Spiel muss die an den Tisch gegebene neue Spielkarte
Verwendung finden.
- Kommt am Tisch keine Übereinstimmung über die
Höhe des Einsatzes (SkO 5. 5. 4) zustande, so muss ohne
Einsatz gespielt werden. Wurde vor Spielbeginn keine Vereinbarung
über die Höhe des Spieleinsatzes getroffen, so darf ein
solcher nicht abgerechnet werden.
- Der Mitspieler auf Platz 1 hat in der Regel die Liste zu
führen. Nach Vereinbarung am Tisch kann auch ein anderer
Mitspieler die Listenführung übernehmen.
- Will keiner der Spieler ein Spiel durchführen, wird in die
Spielliste "eingepasst" eingetragen. Der nächste Kartengeber
hat dann die Karten zu verteilen. Niemals darf der gleiche
Kartengeber noch einmal geben. Es wird kein "Ramsch" gespielt. Alle
Spieler am Tisch, an dem die Karten bei eingepassten Spielen noch
einmal vom selben Kartengeber verteilt werden, sind
auszuschließen.
- Jedes Spiel muss durchgeführt werden. Es darf nicht
geschenkt werden (aber SkO 4. 3. 1 bis 4. 3. 6).
- Der jeweilige Kartengeber ist verpflichtet, die Eintragungen
in der Spielliste auf ihre Richtigkeit zu überprüfen,
denn alle Teilnehmer am Tisch haften für einwandfreie
Listenführung.
- In Vertretung eines anderen zu spielen ist nicht gestattet und
kann auch im Einzelfall nicht zugelassen werden.
- Spielleitung und die eingesetzten Schiedsrichter sind jederzeit
berechtigt, die Spiellisten an den Tischen einzusehen.
- Kiebitzen ist streng verboten. Die Spielleitung kann
keine Ausnahmen zulassen.
- Streitfälle werden durch die Spielleitung oder
Schiedsrichter geschlichtet. Einsprüche dagegen müssen
nach Beendigung der Serie dem Schiedsgericht unterbreitet werden.
Dieses entscheidet dann endgültig (SkO 4. 5. 10, SkWO 7. 3. 2
und SkWO 7. 3. 3).
- Die Spielliste ist nach Beendigung der Serie von allen
Mitspielern am Tisch zu unterschreiben. Mangelhaft geführte,
unleserliche oder unvollständige Spiellisten können
für ungültig erklärt werden (SkWO 7. 2. 4 und SkWO
7. 2. 5).
- Nach Beendigung der Serie erhält der Listenführer die
benutzte Spielkarte für seine Tätigkeit, wenn vom
Veranstalter keine andere Regelung getroffen wurde.
- Auf Verlangen des Veranstalters sind nach Beendigung des
Turniers die Startkarten (für Einzelspieler und Mannschaften)
ausgefüllt abzugeben. Die Nichtabgabe schließt von der
Preisverteilung aus.
© January 1999 by Deutscher Skatverband. No rights reserved.
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